Stand: September 2026
Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet die Klientin der Praxis ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des vereinbarten Honorars je vereinbarte Therapiestunde.
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn die Klientin bis spätestens 72 Stunden vor dem Termin in schriftlicher Form per E-Mail absagt.
Die Parteien stimmen darüber überein, dass die Absage eines Termins im Zweifel keine Kündigung der Dienstleistung ist. Die Kündigung muss ausdrücklich als solche schriftlich erfolgen.
Absagen richten Sie bitte per E-Mail an meine E-Mail-Adresse oder telefonisch unter 06032 92 55 67. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der schriftlichen Absage.
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